So ein Ärger aber auch. Da bereitet man alles für die Baumfällorgie am Wochenende vor, ruft nebenbei beim Bauamt am um zu prüfen und alle Unterlagen endlich vollständig sind nur um zu erfahren, dass der Naturschutz noch sicher gehen will, dass keine Vögel dort nisten.

Also prompt bei der “unteren Naturschutzbehörde” angerufen und nachgefragt.

Gebraucht wird jetzt folgendes:

[...] Aus diesen Gründen ist es erforderlich, das Grundstück, und insbesondere dessen Gehölzbestand, durch eine sachverständige Person
  • auf das Vorkommen geschützter Tiere – hier insbesondere Vögel und Fledermäuse – sowie deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten untersuchen zu lassen (einmalige Begehung),
  • mitzuteilen, ob infolge des Bauvorhabens eines oder mehrere der vorgenannten Zugriffsverbote absehbar verletzt werden und – sofern das der Fall ist –
  • greifbare Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen [§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG] vorzuschlagen. [...]

Habe heute direkt versucht die ersten Sachverständiger zu erreichen um noch kurzfristig einen Termin zu bekommen, so dass wir vor ENDE FEBRUAR die Bäume fällen können. Mal sehen was uns der Spaß jetzt kostet und ob das zeitlich noch was wird.

Ich hoffe ich kann hier bald Entwarnung geben und noch mehr, dass kein Vogel meint sich dort nieder zu lassen. (Aufgefallen ist uns aber nichts)

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